Warum und wann braucht ein Bauherr einen geeigneten SiGeKo ?Zuerst das "Warum" Das "Warum" leitet sich vom Arbeitsschutz ab. Der Arbeitsschutz soll als erstes die Grundrechte des Menschen berücksichtigen. Als zweiten und dritten Grund sind die betriebswirtschaftlichen und die volkswirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls zu nennen.
Die volkswirtschaftlichen Folgen werden indirekt durch jeden Bürger der Bundesrepublik getragen.
Betrachtet man die Unfallzahlen nach Gewerben, so stellt man fest, dass im Baugewerbe mit Abstand die höchsten Unfallzahlen vorzufinden sind. Gründe für diese Tatsache sind einmal, dass jeder Unternehmer auf der Baustelle eigenverantwortlich für den Arbeitsschutz ist. Die gesetzliche vorgeschriebene Organisation mehrerer Unternehmer im Bezug auf Arbeitsschutz zeigt sich in der Praxis als sehr schwierig. Als zweiten Grund sind die ständigen Veränderungen der Arbeitsbedingungen, auf einer Baustelle zu nennen.
Hieraus ergibt sich die Erfordernis eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV auf der Baustelle.
Jetzt das "Wann" Das wird geregelt im § 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) . Die Bestellung eines geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV wird im § 3 BaustellV geregelt.
Für Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.
meine Leistungen: - Vorankündigung bei den zuständigen Behörden
- SiGe-Plan Erstellung
- Erstellung einer Unterlage für die spätere Nutzung des Gebäudes, Arbeitsschutztechnisch
- Einweisungen der Baufirmen auf der Baustelle, Arbeitsschutztechnisch
- Baustellenbegehungen
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